1000 Schnittige Obstbäume

Projektträger: Bau und Umweltamt Landratsamt Ravensburg

Streuobst und Gehölze
Bildquelle: Josef Sterk

Beschreibung:

Hilfe zum Erhalt alter Streuobstbestände im Landkreis Ravensburg.


Streuobstbestände gelten als Hotspots der Biodiversität, da sie Lebensraum für eine Vielzahl an Arten bieten. Zudem prägen sie das Landschaftsbild unserer Region und tragen damit erheblich zum Erholungswert unserer Landschaft bei. Viele Streuobstbestände sind allerdings in einem schlechten Pflegezustand. Eine fachgerechte Pflege erfordert viel Fachwissen und nimmt viel Zeit in Anspruch, was für viele Streuobstwiesenbesitzer*innen nicht mehr leistbar ist. Im Rahmen des Projekts „1000 schnittige Obstbäume“ werden die Obstbäume vom Fachwarteverein für Obst und Gartenbau fachgerecht geschnitten und der Landkreis sowie die entsprechende Gemeinde trägt jeweils ein Drittel der Kosten. Auf diese Weise können zahlreiche Streuobstbestände erhalten werden, deren Pflege andernfalls ausbleiben würde. Das Projekt findet großen Anklang. Seit der Schnittperiode 2018/2019 konnten bislang insgesamt 183 Streuobstbestände mit knapp 5.000 Obstbäumen, verteilt auf das gesamte Kreisgebiet, geschnitten werden. Ca. 1.000 Obstbäume erhielten bereits eine notwendige Nachpflege. Das Projekt ist auf Dauer angelegt. Für die laufende Schnittperiode wurden bereits wieder zahlreiche Pflegemaßnahmen beauftragt. Das Projekt wurde vom Bau- und Umweltamt und LEV initiiert und in den ersten Jahren begleitet. Mittlerweile wird das Projekt von der Kreisobstbauberatung des Landwirtschaftsamts betreut.


Im Juli / August eines jeden Jahres haben Interessierte erneut die Chance, sich mit ihren Streuobstbeständen für das Projekt zu bewerben. Anmeldeschluss ist Ende August jeden Jahres. Die Anmeldeunterlagen zum Projekt finden Sie in der Mediathek der Biodiversitätsstrategie des Landkreises unter www.naturvielfalt-rv.de/mediathek oder HIER.

Die Anmeldeunterlagen sind bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung einzureichen. Über die jeweiligen Gemeinden gelangen die Anträge gebündelt an uns. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Unterlagen eine postalische Eingangsbestätigung.

Ergänzend zum Schnitt wird ab 2020 bei landkreiseigenen Gemeinden auch die Neupflanzung von Streuobst unterstützt. Mehr Informationen dazu [hier].




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